Zwischen innovativer Agilität und Rechtssicherheit
Das Liechtensteiner Innovations-Framework gewährleistet einerseits eine dynamische, kontinuierliche Weiterentwicklung der Rahmen- und Standortbedingungen und andererseits ein hohes Mass an Rechtssicherheit für Privatpersonen und Unternehmen.
Dazu bietet die Regierung unterschiedliche Anlaufstellen (z. B. die Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und das Kompetenzteam Regulierungslabor/ Finanzinnovation der Finanzmarktaufsicht), Formate (Innovationsclubs und LVC), attraktive Rahmenbedingungen (bsp. flexible und teils einzigartige Rechtsformen wie die PCC, liechtensteinische Stiftung) und Möglichkeiten.
Überblick
Innovations-Framework
Frühe Phase
Bereits vor Markteintritt werden bei der Zulassungsprüfung und Geschäftsmodellgestaltung viele wesentliche Parameter evaluiert und festgelegt. Mit einem frühen Dialog mit den Behörden können diese Parameter bereits zu Beginn so definiert werden, dass das Geschäftsmodell im Zulassungsverfahren nicht gefährdet wird. Die SFI fungiert in dieser Phase als zentrale Anlaufstelle und koordiniert die Anfragen mit den jeweiligen Behörden. Falls die bestehenden Rahmenbedingungen nicht passen, stellt die SFI mit den Innovationsclubs einen schlanken Prozess zur Einbringung von Verbesserungsideen zu Verfügung. Zudem unterstützt sie Gründer bei Fragen zur LVC.
Bei innovativen Geschäftsmodellen kann die Einordnung in die Finanzmarktregulierung komplex sein. Das Regulierungslabor der FMA Liechtenstein ist Ansprechpartner von innovativen Unternehmen bei diesen Bewilligungsfragen und Abklärungen zur Anwendbarkeit der Finanzmarktregulierung oder des TVTG.
Zulassungsverfahren
Das Regulierungslabor der FMA Liechtenstein ist für die Registrierung von Unternehmen im Blockchain-Bereich nach dem TVTG zuständig.
Die Aufsichtsbereiche der FMA (Banken, Wertpapiere und Märkte, Versicherungen und
Vorsorgeeinrichtungen, Geldwäschereiprävention und Andere Finanzintermediäre) sind für die Marktzulassung von Unternehmen, die unter die Finanzmarktgesetze fallen, verantwortlich.
Falls ein gewerblich tätiges Unternehmen nicht unter den Anwendungsbereich der Finanzmarktgesetze oder des TVTG fällt, ist das Amt für Volkswirtschaft zuständig.
Die SFI unterstützt Unternehmen in diesem Prozess falls nötig durch Abklärungen. Zudem nimmt sie Ideen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf (Innovationsclubs).
Operativer Betrieb
Im operativen Betrieb werden die Unternehmen von den zuständigen Behörden beaufsichtigt.
Unternehmen, die keine Finanzmarktbewilligung oder TVTG-Registrierung benötigen, besteht im operativen Betrieb die Möglichkeit zum regelmässigen Austausch mit der SFI zu regulatorischen Entwicklungen, um ein hohes Mass an Rechtssicherheit zu erreichen.
Die SFI nimmt über die Innovationsclubs Ideen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf.