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Zwischen innovativer Agilität und Rechtssicherheit

Das Liechtensteiner Innovations-Framework gewährleistet einerseits eine dynamische, kontinuierliche Weiterentwicklung der Rahmen- und Standortbedingungen und andererseits ein hohes Mass an Rechtssicherheit für Privatpersonen und Unternehmen.

Dazu bietet die Regierung unterschiedliche Anlaufstellen (z. B. die Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und das Kompetenzteam Regulierungslabor/ Finanzinnovation der Finanzmarktaufsicht), Formate (Innovationsclubs und LVC), attraktive Rahmenbedingungen (bsp. flexible und teils einzigartige Rechtsformen wie die PCC, liechtensteinische Stiftung) und Möglichkeiten.

Überblick
Innovations-Framework

Frühe Phase

Bereits vor Markteintritt werden bei der Zulassungsprüfung und Geschäftsmodellgestaltung viele wesentliche Parameter evaluiert und festgelegt. Mit einem frühen Dialog mit den Behörden können diese Parameter bereits zu Beginn so definiert werden, dass das Geschäftsmodell im Zulassungsverfahren nicht gefährdet wird. Die SFI fungiert in dieser Phase als zentrale Anlaufstelle und koordiniert die Anfragen mit den jeweiligen Behörden. Falls die bestehenden Rahmenbedingungen nicht passen, stellt die SFI mit den Innovationsclubs einen schlanken Prozess zur Einbringung von Verbesserungsideen zu Verfügung. Zudem unterstützt sie Gründer bei Fragen zur LVC.

Bei innovativen Geschäftsmodellen kann die Einordnung in die Finanzmarktregulierung komplex sein. Das Regulierungslabor der FMA Liechtenstein ist Ansprechpartner von innovativen Unternehmen bei diesen Bewilligungsfragen und Abklärungen zur Anwendbarkeit der Finanzmarktregulierung oder des TVTG.

Zulassungsverfahren

Das Regulierungslabor der FMA Liechtenstein ist für die Registrierung von Unternehmen im Blockchain-Bereich nach dem TVTG zuständig.

Die Aufsichtsbereiche der FMA (Banken, Wertpapiere und Märkte, Versicherungen und
Vorsorgeeinrichtungen, Geldwäschereiprävention und Andere Finanzintermediäre) sind für die Marktzulassung von Unternehmen, die unter die Finanzmarktgesetze fallen, verantwortlich.

Falls ein gewerblich tätiges Unternehmen nicht unter den Anwendungsbereich der Finanzmarktgesetze oder des TVTG fällt, ist das Amt für Volkswirtschaft zuständig.

Die SFI unterstützt Unternehmen in diesem Prozess falls nötig durch Abklärungen. Zudem nimmt sie Ideen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf (Innovationsclubs).

Operativer Betrieb

Im operativen Betrieb werden die Unternehmen von den zuständigen Behörden beaufsichtigt.

Unternehmen, die keine Finanzmarktbewilligung oder TVTG-Registrierung benötigen, besteht im operativen Betrieb die Möglichkeit zum regelmässigen Austausch mit der SFI zu regulatorischen Entwicklungen, um ein hohes Mass an Rechtssicherheit zu erreichen.

Die SFI nimmt über die Innovationsclubs Ideen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf.

STABSSTELLE FÜR
FINANZPLATZINNOVATION

Die SFI dient als Anlaufstelle für alle Themen rund um Innovation und Unternehmen im finanzmarkt(nahen) Umfeld.

Aufgaben und Tätigkeiten
der SFI

UNTERNEHMENSSERVICE

Die SFI ist zentrale Anlaufstelle für Unternehmen aus dem finanzmarktnahen Umfeld. Sie steht allen Unternehmen offen, auch solchen, die sich in Liechtenstein niederlassen wollen und Informationen über die staatlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen suchen. Die SFI koordiniert die verwaltungsinternen Abklärungen und Antworten auf Fragen. Dies ist insbesondere dann hilfreich, wenn mehrere Behörden, wie z.B. die Finanzmarktaufsicht, die Steuerverwaltung, das Amt für Justiz usw., gleichzeitig betroffen sind.

WEITERENTWICKLUNG DER
STAATLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN

WIRTSCHAFTSSEITIG

Über die Innovationsclubs nimmt die SFI Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen/regulatorischen Rahmenbedingungen von Unternehmen auf und bereitet Entscheidungsgrundlagen auf. Bei der Umsetzung kann die SFI die Projektleitung übernehmen.

BEHÖRDENSEITIG 

Die SFI nimmt Anregungen seitens der Behörden zur Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die technologische Entwicklung auf, entwickelt Konzepte und begleitet die Umsetzung.

INTERNATIONALE
ZUSAMMENARBEIT

Die SFI überwacht die internationalen Entwicklungen im Bereich der Finanzplatzinnovation und arbeitet in internationalen Gremien mit. Sie übernimmt auch Aufgaben zur Weiterentwicklung der staatlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit übergeordneter Regulierung.

INNOVATIONS-STANDORT

Die Kenntnis über neue Technologien und eine tief verwurzelte Innovationskultur ist bei den Behörden besonders wichtig. Aus diesem Grund pflegt das SFI ein Innovations-Ökosystem und den Wissensaustausch zwischen Marktteilnehmern, Behörden und der Wissenschaft.

REGULIERUNGSLABOR

Die Regierung und die Finanzmarktaufsicht wollen Innovationen im FinTech-Bereich fördern. Sie arbeiten darauf hin, die Regulierung so zu nutzen und auszugestalten, dass Geschäftsmodelle im Bereich FinTech realisiert werden können. Zu diesem Zweck wurde bei der FMA das Regulierungslabor eingerichtet. Es handelt sich um ein FinTech-Kompetenzzentrum.

Aufgaben des
Regulierungslabors

Ansprechpartner für Unternehmen

Ansprechpartner für Unternehmen im Fin-Tech/Blockchain Bereich im Vorfeld einer Registrierung / Bewilligung, die nicht klar einer der klassischen Aufsichtskategorien der Finanzmarktgesetzen zuzuordnen sind.

Registrierung
VT-Dienstleister

Das Regulierungslabor registriert die VT-Dienstleister.

Aufsicht über
VT-Dienstleister

Das Regulierungslabor beaufsichtigt die VT-Dienstleister.

Führung des
VT-Dienstleister Register

Das Regulierungslabor führt ein Register über VT-Dienstleister.

INNOVATIONS-CLUB

Fast-Track für Ideen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Liechtenstein. Der “Innovationsclub” ist ein staatliches Innovationsformat zur Optimierung der Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit. Einzelne oder mehrere Unternehmen/r können dabei Ideen zur Verbesserung von Gesetzen, Verordnungen, Verfahren oder der Amtspraxis einbringen. 

Ziel ist ein enger Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Markt und Behörden zur Schaffung eines zukunfts- und wettbewerbsfähigen, starken Standorts für innovative Unternehmen, in dem sich auch die regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich weiterentwickeln und an die veränderten Bedingungen anpassen. 

WIE FUNKTIONIERT DER INNOVATIONSCLUB?

Der Innovationsclub wird formlos mit der Übermittlung einer Innovationsclubs-Idee oder Konzeptpapiers an die SFI eröffnet. Das Konzeptpapier sollte enthalten: Darstellung des angedachten Geschäftsmodells/Service/Produkt, des konkrete Problem in Bezug auf die bestehende Rahmenbedingungen und der angestrebten Lösungsvorschlag. 

PRÜFUNG
DES KONZEPTES

Die SFI prüft die Idee/das Konzeptpapier und bereitet eine Diskussions-und Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Ministerien oder die Regierung vor. 

Die Regierung oder die zuständigen Ministerien prüfen und entscheiden ob und in welcher Form die Idee/das Konzept umgesetzt wird. 

UMSETZUNG
DER IDEE

Leitung und Koordination der Umsetzung durch die SFI oder durch andere Behörden.

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