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Mit der Blockchain hat sich im letzten Jahrzehnt eine Grundlagentechnologie mit grossem Potenzial entwickelt. Die sichere digitale Darstellung und Übertragung von Vermögenswerten und allgemeinen Rechten ist einer der bedeutendsten Treiber für Innovation in der digitalen Wirtschaft und in den Finanzdienstleistungen. 

Liechtenstein hat
das Potential erkannt

Liechtenstein hat das Potenzial dieser technologischen Entwicklung erkannt.
Mit dem TVTG wurde das weltweit erste Rahmengesetz für die Token-Ökonomie geschaffen.

«Die Digitalisierung ist zweifellos einer der wichtigsten Innovationstreiber der zukünftigen Wirtschaft. Sie hilft einerseits, interne Prozesse und Schnittstellen mit Kunden effizienter zu gestalten. Andererseits ergeben sich auch neuartige Unternehmenskonzepte, die erst über die Digitalisierung und deren neuen Technologien möglich werden.
Dabei nimmt die «Blockchain»-Technologie eine besondere Rolle ein. Wir haben die starke Innovationskraft dieser Technologie erkannt und sehen Chancen nicht nur für den Finanzplatz Liechtenstein, sondern für den gesamten Wirtschaftsstandort. Diese Chancen bestehen auch für Europa.»

Regierungschef Adrian Hasler

Informationen zum TVTG

Das Gesetz über Token und VT-Dienstleister (“TVTG”) bietet einen breiten, technologie-neutralen Ansatz zur Regulierung der gesamten Token-Ökonomie.

Das TVTG bezweckt den Schutz der Nutzer sowie die Sicherung des Vertrauens in den digitalen Rechtsverkehr. Die Dienstleister, die Tätigkeiten auf VT-Systemen ausüben, sind gemäss dem TVTG registrierungspflichtig und der Aufsicht der FMA unterstellt.

Das TVTG schafft ein neues Zivilrecht für Token und die rechtlichen Grundlagen für die Besitz-, Eigentums-und Verfügungsrechte über Token auf VT-Systemen. Es werden nicht nur rein digitale Vermögenswerte (wie Bitcoin) gesetzlich erfasst, sondern es schafft auch die Rechtsgrundlage für die Tokenisierung von analogen Vermögenswerten.


Zeitachse TVTG

Aufnahme neuer Geschäftstätigkeit im Fintech & Blockchainbereich

Geschäftsmodelle im FinTech & Blockchainbereich können mehreren Bewilligungs- oder Registrierungsanforderungen unterliegen.

Wenn eine der im TVTG regulierten Rollen ausgeübt wird, braucht ein Unternehmen eine Registrierung als VT-Dienstleister.

Falls die Tätigkeit darüber hinaus unter den Geltungsbereich der Finanzmarktgesetze fällt, benötigt ein Unternehmen zusätzlich eine Finanzmarktbewilligung.

Tätige Unternehmen ohne Finanzmarktbewilligung oder TVTG-Registrierung benötigen eine Gewerbebewilligung.

Aufnahme neuer
Geschäftstätigkeit

In Liechtenstein stehen Ihnen bei der Firmengründung mit dem Amt für Volkswirtschaft, der Stabstelle für Finanzplatzinnovation und der Finanzmarktaufsicht kompetente Partner zur Seite. Welcher Partner am besten zu Ihrem Anliegen passt, zeigt Ihnen diese Grafik.

Überblick Kapitalbedarf,
Pflichten & Kosten

Wenn Sie als Token-Emittent, Token-Erzeuger, VT-Schlüssel-Verwahrer, VT-Token-Verwahrer, VT-Protektor oder physischer Validator tätig sein möchten verschafft Ihnen untenstehende Grafik einen Überblick über Kapitalbedarf, Pflichten und Kosten.

FAQ’S

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Liechtenstein und Blockchain auf einen Blick.

Was ist der ANWENDUNGSBEREICH des TVTG

Es muss dabei zwischen dem Geltungsbereich betreffend den aufsichtsrechtlichen und den zivilrechtlichen Teil unterschieden werden. 
Aufsichtsrechtlicher Teil: Dieser regelt die Registrierung und Aufsicht der VT-Dienstleister. Unter die Aufsicht der FMA gemäss dem TVTG fallen nur VT-Dienstleister mit Sitz in Liechtenstein. Nicht jede nach Liechtenstein ausgerichtete Aktivität fällt in den Aufsichtsbereich der FMA nach TVTG. 
Zivilrechtlicher Teil: Dieser regelt die zivilrechtliche Grundlagen von Token, wie die rechtliche Definition des Token, die Inhaberschaft und die Verfügungsberechtigung sowie die Rechtswirkungen der Verfügung über den Token (bsp. die Übertragung und Verfügung über tokenisierte Assets). Der zivilrechtliche Teil ist für alle Token anwendbar, die von einem VT-Dienstleister mit Sitz oder Wohnsitz im Inland erzeugt oder emittiert werden, oder von Parteien in einem Rechtsgeschäft ausdrücklich für anwendbar erklärt wurde. Es besteht also die Möglichkeit der Rechtswahl für Token, die sonst keine zivilrechtliche Grundlage haben. Ob eine Rechtswahl individuell möglich ist (zwischen den Parteien), hängt von der Konstellation des Einzelfalls ab und ob andere zwingenden Rechtsvorschriften (bspw. KonsumentenschutzG) eine solche Rechtswahl zulassen. 

REGISTRIERUNG

Alle Dienstleister, die Aktivtäten auf VT-Systemen ausführen, müssen prüfen, ob sie bei der FMA registrierungspflichtig sind. Für die Details zu den Registrierungsvoraussetzungen und dem Registrierungsprozess siehe die dazu veröffentliche Wegleitung der FMA. Zu den Melde- und Anzeigepflichten siehe die Wegleitung der FMA dazu.

Alle weiteren Unterlagen, Formulare und Rechtsgrundlagen siehe hier

Ist eine GRÜNDUNG MIT KRYPTOWÄHRUNG möglich?

Eine Gründung mit Kryptowährung ist in Liechtenstein möglich, aber durch die erheblichen Kursschwankungen mit dem Risiko der Unterschreitung der Mindestkapitalanforderungen verbunden. Siehe dazu das Merkblatt des Amt für Justiz zur Liberierung von Gesellschaftskapital mit einer Kryptowährung.

Wann findet das EU-PASSPORTING Anwendung?

Das „EU-Passporting-System“ ermöglicht es Unternehmen, deren Dienstleistung in einem Mitgliedstaat der EU oder der EWR zugelassen sind, ohne oder lediglich mit minimalen zusätzlichen Genehmigungsanforderungen in anderen Ländern des EU-Marktes frei zu handeln.

Grundsätzlich gilt das Passporting für EWR-rechtlich harmonisierte Bereiche, wie z.B. für bestimmte Finanzdienstleistungen. Für die Beurteilung, ob für Dienstleistungen in Bezug auf einen konkreten Token die Passport-Bestimmungen zur Anwendung gelangen können, ist entscheidend, wie der Token im Einzelfall ausgestaltet ist. Falls die Anwendung von EWR-rechtlich harmonisiertem Finanzmarktrecht nicht möglich ist, kommen die allgemeinen Regelungen des EWR-Abkommens zu den vier Grundfreiheiten und das Diskriminierungsverbot zur Anwendung.

Die EU-Passporting-Regelung kommt nur in den Bereichen zur Anwendung, in denen eine EU-weite Regelung bzw. Harmonisierung besteht.

Regulierungslabor: Keine “Sandbox”

Das Regulierungslabor bei der FMA hat die Funktion, FinTech und Blockchain-Unternehmen im Bewilligungsprozess zu unterstützen, da es für Unternehmen nicht immer offensichtlich ist, ob und welchen Finanzmarktregulierungen ihre Dienstleistungen unterzuordnen sind. Im TVTG ist die Registrierung und die Anforderungen an VT-Dienstleister abschliessend geregelt. Mit dem Regulierungslabor finden daher auch keine Absprachen zu individuellen Anforderungen iSv einer “Sandbox” statt.

Was versteht man unter der TOKEN-ÖKONOMIE?

Die Token-Ökonomie ist der Begriff für eine digitale Wirtschaft, in der die Blockchain-Technologie, resp. der Token, als Basis und Infrastruktur für die effiziente Übertragung von Rechten und Vermögenswerten genutzt wird. Die Blockchain-Technologie ermöglicht die direkte Interaktion zwischen den Personen mit diesen Token, ohne dass es dafür einen Vermittler oder Zwischenhändler benötigt.

Was versteht man unter TOKENISIERUNG?

Alles, von physischen Gegenständen bis hin zu Rechten und sonstiger Vermögenswerten können tokenisiert werden. Tokenisierung nennt man die Digitalisierung dieser Rechte respektive Werte. Es ist jedoch offensichtlich, dass man ein Auto nicht «digitalisieren» kann, sondern lediglich ein Recht in Bezug auf ein Auto. Das TVTG schafft für die Tokenisierung die Rechtsbasis für die effektive und rechtssichere Synchronisation der physischen mit der digitalen Welt.

Was ist ein TOKEN?

Das TVTG führt mit dem “Token” ein neues Rechtsobjekt ein. Ein Token ist rechtlich als eine digitale Abbildung einer Information auf einem VT-System definiert. Der Token kann Forderungs-oder Mitgliedschaftsrechte gegenüber einer Person, Rechte an Sachen oder andere Rechte repräsentieren. Er kann jedoch auch “leer” sein, das heisst, dass durch Token keine Rechte repräsentiert werden. Ein Beispiel dafür sind reine virtuelle Währungen ohne Bezug zu realen Werten.

Was bedeutet das TOKEN CONTAINER MODELL?

Anstatt die unterschiedlichen Arten und Klassifikationen von Token (wie bsp. Payment-Token, Utility-Token, Stablecoins, Security-Token) separat zu regeln, hat die Regierung einen anderen Ansatz gewählt. Der Token ist als “Behältnis” (Container) zu verstehen, der mit allen möglichen Rechten oder Vermögenswerten befüllt werden kann. Nicht die Tokenisierung als solches bestimmt über die rechtliche Einordnung, sondern das im Token repräsentierte Recht resp. Instrument (der Inhalt des Containers). Wenn also ein Finanzinstrument in einem Token repräsentiert wird, dann sind die entsprechenden Finanzmarktgesetze grundsätzlich anwendbar. Wird hingegen ein IP Recht in einem Token repräsentiert, gelten die Regelungen zum Geistigen Eigentum.
Das Token-Container-Modell erlaubt somit die Nutzung von Token ausserhalb der Finanzmarktregulierung. Es ist damit hoch innovativ und flexibel und für alle aktuellen wie auch zukünftigen Blockchain-Anwendungen verwendbar. Das stellt eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung und praktische Umsetzung der Token-Ökonomie dar.

GLOSSAR

Was heisst TVTG? Was sind VT-Protektoren und wie funktioniert die Token-Ökonomie? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Glossar. Ist Ihre Frage nicht beantwortet? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

ICO (Initial Coin Offering)

Initial Coin Offering (auch Token Generating Events, Token Launch oder Token Offering genannt) bezeichnet die Erstausgaben von Token (in Analogie zum IPO, dem regulierten Börsengang). Es stellt eine Art von Crowd-Funding auf Basis von Kryptowährungen dar, um Projekte bzw. Start-ups in einer frühen Phase (seed stage) zu finanzieren. Dabei werden Coins bzw. Tokens  im Normalfall gegen Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin oder Ether verkauft. Die Tokens können, je nach Projekt und Ausgestaltung, Anteile an einem Unternehmen oder Nutzungsrechte an einem Produkt darstellen. 

INNOVATIONSCLUBS

Ein Format, durch das Unternehmen oder Personen die Möglichkeit haben, eine Verbesserung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen vorzuschlagen bzw. mitzugestalten. Für weitere Informationen siehe Innovationsclubs Ansprechpartner ist die SFI

PHYSISCHER VALIDATOR

Token können Rechte (z.B. Eigentums- oder Nutzungsrechte) an physischen Sachen repräsentieren. Wenn beispielsweise ein Gemälde tokenisiert wird und der Verkauf mittels Übertragung des Tokens erfolgt, gewährleistet der physische Validator, dass der Käufer des Token auch vertragsgemäss Zugriff auf das Gemälde erhalten kann. Der Physische Validator gewährleistet also die Durchsetzung der im Vertrag bestimmten Rechte.

TOKEN

Das TVTG führt mit dem sogenannten Token ein neues Rechtsobjekt ein, um die Abbildung der „realen“ Welt auf VT-Systemen rechtssicher zu ermöglichen. Ein Token ist somit die digitale Abbildung einer Information auf einem VT-System, die Forderungs- oder Mitgliedschaftsrechte gegenüber einer Person, Rechte an Sachen oder andere Rechte repräsentieren kann und einem oder mehreren VT-Identifikatoren zugeordnet wird.

TOKEN-EMITTENT

Personen, die Token im eigenen oder im Namen von Dritten anbieten. Eine mögliche Anwendung sind Plattformen, die für ihre Kunden Initial Coin Offerings (ICOs) druchführen

TOKEN-ERZEUGER

Personen, die Token durch Programmierung originär erschaffen. Entscheidend ist, dass sie die Tätigkeit berufsmässig ausführen und den Token als Dienstleistung auf einem VT-System erzeugen.

TOKEN-ÖKONOMIE

Die Digitalisierung erfordert, dass wir nicht nur Informationen sondern auch Werte digital abbilden und übertragen können. Die Token-Ökonomie ist ein Begriff für eine digitale Wirtschaft, in der die Blockchain-Technologie, resp. der Token als Basis für die effiziente Übertragung von Rechten und Vermögenswerten genutzt wird. Die Blockchain-Technologie ermöglicht die direkte Interaktion zwischen den Personen mit diesen Token, ohne dass es dafür einen Vermittler oder Zwischenhändler benötigt. Der Versand digitaler Werte über das Internet ist daher so kostengünstig und einfach wie der Versand einer E-Mail geworden.

TVTG

Token- und VT-Dienstleister-Gesetz («Blockchain-Gesetz»). Die Terminologie „auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktionssysteme“ umfasst eine möglichst technologieneutrale Sicht auf Blockchain Systeme, um den zukünftigen Technologie-Generationen auch gerecht zu werden. (Siehe auch VT-System). 

VT-IDENTIFIKATOR

Ein Identifikator ist der öffentlichen Schlüssel bzw. die Adresse, der die eindeutige Zuordnung von Token ermöglicht.

VT-IDENTITÄTSDIENSTLEISTER

Personen, die berufsmässig den Verfügungsberechtigten eines Token identifizieren und in ein Verzeichnis aufnehmen. Diese Dienstleistung ist z.B. für die Integration von Maschinen (Internet der Dinge) wesentlich. Dadurch können Nutzer, die mit Maschinen Transaktionen durchführen, vorher prüfen, wem diese Maschine zuzurechnen ist. Sie kann aber auch dazu dienen, die Eigentümerschaft über Token zu dokumentieren, z.B. im Erbschaftsfall oder im Falle einer Entwendung oder Verlusts des VT-Schlüssels.

VT-PROTEKTOR

Dienstleister, die auf einem VT-System (z.B. Blockchain) Token im eigenen Namen für fremde Rechnung halten oder Transaktionen für Kunden durchführen. Im Unterschied zu der Verwahrer-Rolle treten sie gegenüber den Vertragspartnern als Eigentümer auf. Sie benötigen zwingend eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz.

VT-PRÜFSTELLE

Dienstleister, welche die Geschäftsfähigkeit und die Voraussetzungen bei der Verfügung über einen Token prüfen. Hierunter fallen z.B. Dienstleistungen, die gewährleisten, dass ausschliesslich volljährige Personen oder solche, die über eine spezifische Genehmigung verfügen, gewisse Token erwerben können.

VT-SCHLÜSSEL-VERWAHRER

Dienstleister, welche die privaten Schlüssel für ihre Kunden verwahren. Die Verwahrer können im Auftrag der Kunden auch Transaktionen durchführen.

VT-System

„Auf vertrauenswürdigen Technologien beruhenden Transaktionssystemen“. Der Begriff „vertrauenswürdige Technologie“ bedeutet, dass das Vertrauen durch die Technologie und nicht nur durch Organisationen, respektive Intermediäre (bsp. große Finanzunternehmen, Banken, Kreditkartenunternehmen, Börsen, Regierungen, Social Media Unternehmen usw.) geschaffen wird. Unter „vertrauenswürdig“ wird dabei verstanden, dass die Integrität von Token, deren eindeutige Zuordnung und deren sicherer Austausch gewährleistet werden soll.

VT-Token-Verwahrer

Dienstleister, welche die Token für ihre Kunden verwahren. Die Verwahrer können im Auftrag der Kunden auch Transaktionen durchführen.

VT-Wechseldienstleister

Dienstleister, die Geld (gesetzliche Zahlungsmittel) gegen Token und umgekehrt sowie Token gegen Token wechseln. Hierunter fallen zum Beispiel physische Wechselautomaten, an welchen man Kryptowährungen wechseln kann, aber auch Plattformen, die den Wechsel ausschliesslich online anbieten.