Der Sekundärmarkt für Security Token ist gerade dabei, sich zu formieren. Neben wertpapierzivilrechtlichen Fragestellungen spielt dabei vor allem das Aufsichtsrecht eine grosse Rolle.
Es wird zuerst dargestellt, unter welchen Umständen Rechte, die in Token repräsentiert werden, wirksam übertragen werden können. Dabei wird festgestellt, dass die praxisrelevanten Forderungs- und Mitgliedschaftsrechte sich wertpapierzivilrechtlich in Form von auf VT-Systemen (Blockchain und DLT-Systeme) geführten Wertrechten – sohin in Form von Token – ausgeben und übertragen lassen. Für den Handel mit Security-Token gelten strenge Voraussetzungen an den Handel, die Abrechnung und die Abwicklung und deren beteiligte Intermediäre. Es werden daher die bestehenden regulierten Intermediäre des Sekundärmarktes dargestellt und Bewilligungs- und Registrierungspflichten analysiert, um im Ergebnis aufzuzeigen, welche Herausforderungen (bspw Einbuchung von Wertpapieren im Effektengiro & Clearingpflichten) und offenen Fragen bestehen.
Eine Technologie scheint es zu ermöglichen, das sonst notwendige Vertrauen in Intermediäre obsolet zu machen und damit den Sekundärmarkt für Finanzinstrumente wesentlich effizienter, transparenter und damit auch sicherer zu gestalten. Vor diesem Hintergrund wird abschliessend ein neuer Regulierungsansatz für den Sekundärmarkt für Security-Token zur Diskussion gestellt.
Author
Mag. Thomas Nägele
Rechtsanwalt, Unternehmer, IT-Spezialist, Dozent, Speaker und Autor zahlreicher Publikationen.